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Bitte beachten Sie grundsätzlich:

  • eine Abmeldung muss im Krankheitsfall sowie bei Ausfällen in der Schule (z. B. wenn das betreuende Kind krank ist) erfolgen
  • die eigenständige Abmeldung bei der eingesetzten Einrichtung (Schule/Kita) – optional auch bei der Familie – ist zwingend erforderlich
  • spätestens zum ersten Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen
  • sofern ihr eigenes Kind erkrankt ist und Sie hierzu eine ärztliche Bescheinigung/AU erhalten, ist diese als Kopie vorzulegen