Ihre Abmeldung ist sicher bei uns angekommen und wird zeitnah bearbeitet.
Bitte beachten Sie grundsätzlich:
- spätestens zum ersten Kalendertag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen
- eine Abmeldung muss im Krankheitsfall sowie bei Ausfällen in der Schule (z. B. wenn das betreuende Kind krank ist) erfolgen
- die eigenständige Abmeldung bei der eingesetzten Einrichtung (Schule/Kita) – optional auch bei der Familie – ist zwingend erforderlich
- sofern ihr eigenes Kind erkrankt ist und Sie hierzu eine ärztliche Bescheinigung/AU erhalten, ist diese als Kopie vorzulegen
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Bereichsleitungen der Integrationshilfe.